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Anforderungen und Vorteile der Publikumsjury
1. Anforderungen an die Jury-Mitglieder
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Die Jury-Mitglieder sollten mindestens 20 Jahre alt sein. Nach oben besteht
keine Begrenzung. Mitglieder der Festival-Organisation sind von der
Publikumsjury ausgeschlossen.
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Jedes Jury-Mitglied muss während des Festivals
(02. – 06. November)
uneingeschränkt Zeit für seine Jury-Aufgabe haben. Anderweitige Termine sind
nicht möglich.
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Jedes Jury-Mitglied muss Interesse am Film generell und insbesondere am
deutschen Film haben und über Grundkenntnisse filmischer
Ausdrucksmöglichkeiten verfügen, um die gesehenen Filme entsprechend
beurteilen zu können.
2. Aufgaben und Pflichten der Jury-Mitglieder
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Jedes Jury-Mitglied muss alle für den Publikumsbiber zugelassenen Filme
gesehen haben. Dies kann in regulären Festival-, aber auch in gesonderten
Jury-Vorstellungen erfolgen.
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Die Jury sieht gemeinsam die zu beurteilenden Filme und berät deren
Bewertung. Die Beratungen werden von einem zu wählenden Vorsitzenden
geleitet.
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Die Jury wählt, stellvertretend für das Gesamtpublikum, den für sie besten Film
aus. Kriterien für die Entscheidung sind filmische Qualität und die angenommene
Publikumswirksamkeit. Alle Beratungen dazu unterliegen der
Geheimhaltungspflicht
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Die Entscheidung sollte möglichst einstimmig erfolgen. Dabei sind
Preisteilungen, also Vergaben „ex aequo“ nicht zulässig. Auch zusätzliche
„Lobende Erwähnungen“ sind unbedingt zu vermeiden. Die Entscheidung ist bis
zur Veröffentlichung durch die Festivalleitung geheim zu halten.
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Sie umfasst neben Titel und auszuzeichnendem Regisseur eine schriftliche Begründung. Sie beschränkt sich auf die zwei, drei Hauptaspekte der Preisvergabe und darf 5 – 10 Sätze (max. 400 Zeichen) nicht überschreiten. Auch diese Begründung muss bis Sonntag, 9.00 Uhr vorliegen, am besten als Word-Dokument.
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Der Jury-Vorsitzende trägt die Entscheidung auf der Abschluss-Pressekonferenz
am Sonntag und auf der Filmfest-Gala vor.
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Neben der reinen Jury-Tätigkeit in Form der Filmsichtung bei den Jury-Vorstellungen stehen die Mitglieder der Publikumsjury für folgende Termine zur Verfügung:
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bei der Pressevorstellung der Jury am Freitag, 28. Oktober,
- auf dem Jury-Briefing am Mittwochnachmittag,
02. November, 15 Uhr
- und bei der offiziellen Festival-Eröffnung, 02. November, 18 Uhr
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Für die Pressestelle wird dazu von jedem Mitglied ein Foto, allgemeine
Angaben zur Person und eine Kurzbiographie benötigt.
3. Leistungen des Veranstalters
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Die Jury-Tätigkeit ist grundsätzlich ehrenamtlich. Eine Vergütung oder
Aufwandsentschädigung erfolgt nicht.
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Jedes Jury-Mitglied erklärt sich durch die Annahme seiner Berufung mit dieser
Regelung einverstanden.
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Unabhängig davon ist jedes Jury-Mitglied den eingeladenen Filmschaffenden
gleichgestellt: Festivalpass, der zu allen Veranstaltungen der Filmfestspiele
freien Eintritt gewährt, einschließlich Einladung zur Filmfest-Gala.
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Für eine Verpflegung der Jury-Mitglieder ist im Rahmen der anderen Jurys
gesorgt.
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